Prüfung und Vorbereitung
Wie eine Graduierung abläuft, welche Nachweise nötig sind und worauf bei Mindestalter, Mitgliedsausweis und Anmeldung zu achten ist.
- Quelle
- Deutscher Judo-Bund (DJB): Graduierungsordnung 2024; Anforderungen für Kyu-Grade (Stand 17.02.2025) und Dan-Grade (Stand 01.02.2024); DJB/DokuMe: Kyugraduierung Vereine (vorläufige Version, Stand 07.02.2024)
- Stand
- 2026-10-13
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
- Original
- Dokument beim Verband
Dieser Text fasst zusammen, wie Graduierungen nach der DJB-Graduierungsordnung ablaufen. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und die Vorgaben des eigenen Landesverbands; bitte im Original prüfen.
Voraussetzungen
Graduiert werden kann nur, wer über den gesamten Vorbereitungszeitraum einen gültigen DJB-Mitgliedsausweis hat und dessen Mitgliedsrechte nicht eingeschränkt sind. Ausnahmen gibt es für den 8. Kyu sowie im Kyu-Bereich für Schulen, Arbeitsgemeinschaften an Schulen, Hochschulen, Bundeswehr, Polizei und ähnliche Einrichtungen; die Einzelheiten legen die Landesverbände fest.
Die Reihenfolge der Grade ist verbindlich, und die Mindestzeiten zwischen zwei Graduierungen zählen nur als Zeiten aktiven Judos, belegt durch bezahlte Beiträge. Einzelne Leistungsnachweise dürfen schon vorab erbracht werden, die Graduierung selbst erfolgt aber erst, wenn Alter, Zeit und alle fachlichen Anforderungen erfüllt sind.
Wie die Prüfung abläuft
Die Kandidaten müssen die für den Grad geforderten Kompetenzen in allen Bereichen nachweisen; ein Ausgleich von Defiziten ist nicht möglich. Die Nachweise können in Modulen an verschiedenen Tagen oder Veranstaltungen oder insgesamt an einem Termin erbracht werden. Eine Kata muss stets im Ganzen gezeigt werden.
Im Kyu-Bereich genügt ein Prüfer mit Graduierungslizenz, im Dan-Bereich sind mindestens drei Personen nötig. In der Kommission soll möglichst jemand höher graduiert sein als der angestrebte Grad. Vom 8. bis 4. Kyu kann stattdessen trainingsbegleitend graduiert werden, wenn der Verein die Leistungen laufend mit geeigneten Materialien festhält.
Anmeldung und Nachweis
Anmelde- und Antragsverfahren regeln DJB und Landesverbände für ihren Bereich selbst. Der DJB arbeitet dafür mit der digitalen Pass- und Lizenzverwaltung DokuMe: Der Verein legt die Prüfung an, wählt Kandidaten und Grade aus und lässt die Prüfer die Ergebnisse bestätigen; danach prüft der Landesverband. Diese Anleitung war bei Redaktionsschluss als vorläufige Version vom 07.02.2024 veröffentlicht und kann inzwischen überholt sein.
Beurkundet wird für Vereinsmitglieder im DJB-Mitgliedsausweis, für Personen ohne Mitgliedschaft auf der offiziellen DJB-Urkunde. Wer an Veranstaltungen außerhalb des eigenen Vereins teilnimmt, braucht die Zustimmung des Vereins, bei einem anderen Landesverband auch die des eigenen Landesverbands.
Weitere Regeln
- Bewertungen der Kompetenzfeststellung sind als Tatsachenentscheidungen verbandsrechtlich nicht anfechtbar.
- Für Menschen mit Behinderung gilt ein angepasstes Anforderungsprofil.
- Graduierungen anderer Verbände oder aus dem Ausland können unter Bedingungen anerkannt werden; fehlen Nachweise, ist eine Einstufungsprüfung möglich.
Tipps zur Vorbereitung
Die Anforderungsdokumente des DJB listen die Inhalte jedes Grades genau auf. Wer sie vorab mit Trainer oder Verein durchgeht, weiß, was gezeigt werden muss, und kann Wettkampfteilnahmen oder Wahlbereiche rechtzeitig planen.
Quellen
- DJB: Graduierungsordnung 2024
- DJB: Anforderungen für Kyu-Grade (Stand 17.02.2025)
- DJB: Anforderungen für Dan-Grade (Stand 01.02.2024)
- DJB/DokuMe: Kyugraduierung Vereine (vorläufige Version)
Zusammenfassung ohne Gewähr – maßgeblich sind die Originaldokumente. Zusammenfassung von Claude (KI), Stand 13.10.2026.